Manchen Menschen sind Verpflichtungen jeglicher Art ein Gräuel. Schon der bloße Gedanke an eine feste Beziehung ruft bei ihnen unangenehme Empfindungen hervor – vom Ausstellen einer Heiratsurkunde oder dem Aufsetzen eines Ehevertrag ganz zu schweigen. Viele der betreffenden Personen scheuen sich sogar, überhaupt irgendwelche zwischenmenschlichen Bindungen einzugehen und suchen zum Befriedigen körperlicher Bedürfnisse das Bordell auf. Dass hier jedoch ebenfalls gewisse Regeln gelten, ist den meisten nicht bewusst.
Ideelle und tatsächliche Vorschriften
So gilt es zum einen, die ungeschriebenen Gesetze einzuhalten, welche im Umgang mit Huren greifen. Sie umfassen die persönliche Wertschätzung und die Einhaltung von Preisabsprachen ebenso wie die Hygiene und die Wahrung von Diskretionsgrenzen. Darüber hinaus kommt in Deutschland das so genannte Prostitutionsgesetz zur Anwendung. Es regelt das Betreiben von Bordellen und soll dafür sorgen, dass Liebesdienerinnen besser geschützt sind. Gleichzeitig verleiht es den oben genannten Aspekten mehr Gewicht und hebt sie über die reine Gefälligkeit hinaus.
Materielle und immaterielle Vorteile
Wortwörtlich heißt es im Prostitutionsgesetz, dass sich aus dem Erbringen der sexuellen Handlung eine „rechtswirksame Forderung“ ergibt; diese jedoch „nicht abgetreten“ werden kann. Anders ausgedrückt: Die Bezahlung ist Pflicht; darf allerdings nur von der Hure selbst angemahnt werden. Letzteres verhindert, dass Männer oder Frauen in Deutschland als „Ware“ missbraucht und ausgenutzt werden. Der gesetzlich zugesicherten Einklagbarkeit stehen jedoch die Tatsachen entgegen, dass in nahezu jedem Bordell Vorauskasse üblich ist und der „Vollzug des Aktes“ nicht eingefordert werden kann.
Körperliche und seelische Gesundheit
Ein wesentlich interessanterer Punkt ist daher §3, denn er gewährt in Deutschland tätigen Prostituierten die Krankenversicherung sowie die Zahlung von Arbeitslosengeld und Rente. Einen ähnlichen Schutz bieten die neu eingeführte Kondom-Pflicht und die jährliche Gesundheitsberatung, deren Nichteinhaltung Strafgelder nach sich ziehen kann. Desweiteren regelt das Prostitutionsgesetz, dass Bordellbetreiber eine dafür geltende Erlaubnis und eine Zuverlässigkeitsprüfung nachweisen müssen. Das soll einerseits verhindern, dass Menschenhändler Frauen oder Männer als Prostituierte beschäftigen; andererseits die Anzahl der Huren in einem Bordell begrenzen bzw. überwachen. Betreiber, die gegen die genannten Auflagen verstoßen, müssen ebenfalls ein Bußgeld zahlen.
Das Prostitutionsgesetz und die „Villa Roma“
Bei einem Besuch in der „Villa Roma“ können Sie also in mehrfacher Hinsicht sicher sein. Wir gewähren sowohl Ihnen als auch den bei uns beschäftigten Damen maximalen Schutz von Gesundheit und Menschenwürde. Das oben erläuterte, deutschland-weit geltende Prostitutionsgesetz wird in allen Punkten eingehalten. Darüber hinaus bieten wir Ihnen ein Höchstmaß an Stil und Niveau. Schon die äußere Gestaltung und das Interieur der „Villa Roma“ bezeugen, was Sie von einem Aufenthalt in unseren Räumen erwarten dürfen. Dieser Anspruch setzt sich bei der Auswahl unserer Damen fort. Sie alle zeichnen sich durch Attraktivität, ein gepflegtes Äußeres, einen hohen Informationsstand und zahlreiche praktische Erfahrungen aus.
Schutz für beide Seiten
Wenn Sie sich während Ihres Aufenthaltes in München von den Qualitäten der „Villa Roma“ bzw. den hier angebotenen Dienstleistungen überzeugen möchten, empfehlen wir Ihnen eine rechtzeitige Reservierung – weil unser Haus zu bestimmten Zeiten bzw. Events besonders stark frequentiert wird. Auch durch diesen Hinweis bestätigt sich, wie ernst wir die in Deutschland geltende Gesetzeslage nehmen – denn sie dient dem Schutz von Huren und Freiern gleichermaßen.